Tuberkulose tritt in der Schweiz, Österreich und Deutschland zunehmend seltener auf. So wurden beispielsweise 2019 in Deutschland lediglich 4791 Tuberkulose-Fälle gemeldet, was einer Inzidenz von 5,8 Neuerkrankungen pro 100’000 Einwohnern entspricht. Nach einer deutlichen Zunahme im Jahre 2015 im Rahmen der Flüchtlingswelle waren die Zahlen erstmals 2017 wieder rückläufig und stagnierten 2018. Das Jahr 2020 zeigt zwar einen weiteren Rückgang, ist allerdings durch eine Unterdiagnostik und die im Rahmen der Corona-Pandemie verbreiteten Masken ein besonderes Jahr.
Tuberkulose tritt in der Schweiz, Österreich und Deutschland zunehmend seltener auf. So wurden beispielsweise 2019 in Deutschland lediglich 4791 Tuberkulose-Fälle gemeldet, was einer Inzidenz von 5,8 Neuerkrankungen pro 100’000 Einwohnern entspricht. Nach einer deutlichen Zunahme im Jahre 2015 im Rahmen der Flüchtlingswelle waren die Zahlen erstmals 2017 wieder rückläufig und stagnierten 2018. Im Jahre 2019 ist eine deutliche Abnahme zu beobachten. Das Jahr 2020 zeigt zwar einen weiteren Rückgang, ist allerdings zum einen durch eine Unterdiagnostik, zum anderen durch die im Rahmen der Corona-Pandemie eingeleiteten Distanzierungen und verbreiteten Masken ein besonderes Jahr [1,2].
Gänzlich anders stellt sich die Situation weltweit dar: Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erkrankten 2018 weltweit ca. 10 Millionen Menschen an Tuberkulose und 1,5 Millionen verstarben daran. Die Tuberkulose ist damit eine der zehn häufigsten Todesursachen weltweit. Die am häufigsten betroffenen Länder sind Indien, Indonesien, China, Philippinen, Bangladesch, Nigeria, Pakistan und Südafrika, in denen zwei Drittel der weltweiten Tuberkulosefälle leben [1]. Dies hat auch Einfluss auf Deutschland, Österreich und die Schweiz. So hat in den letzten Jahren in Deutschland der Anteil der im Ausland geborenen Tuberkulosekranken auf 72% in 2019 zugenommen [3].
Da die Tuberkulose in der Schweiz, Deutschland und Österreich immer seltener wird, verliert sich in der Ärzteschaft das Wissen um die Erkrankung und die Hygienemassnahmen. Anders war dies noch zu Beginn des letzten Jahrhunderts. So beschreibt Thomas Mann in seinem Roman «Der Zauberberg», der im schweizerischen Davos spielt, die verschiedenen Facetten der Tuberkuloseerkrankung, aber auch die hygienischen Massnahmen [4]. So wurde bei jeder Entlassung, die nicht selten erst nach dem Tod erfolgte, eine gründliche Desinfektion des Patientenzimmers durchgeführt, die wir heute als «Schlussdesinfektion» bezeichnen würden. Interessant an diesem im Jahre 1924 erschienenen Roman ist, dass keinerlei Isolierung der Tb-Kranken beschrieben wird und auch keinerlei Massnahmen gegen eine aerogene Übertragung. Es finden sich weder Darstellungen von Abstandsregeln noch, dass Masken oder ähnliches getragen wurden. Dieses ist umso erstaunlicher, als dass Robert Koch bereits 1892 das Mycobacterium tuberculosis als Erreger der Tuberkulose publiziert hatte. Es zeigt aber exemplarisch, wie sehr der Fokus auf der Übertragung von unbelebten Oberflächen bei Infektionskrankheiten liegt und weniger auf der Übertragung von Mensch zu Mensch. Diese bei Infektionserkrankungen verbreitete Denkweise war auch zu Beginn der Corona-Pandemie sehr populär und führte zu exzessiven Desinfektionsmassnahmen bis hin zur Desinfektion von Schreibutensilien.
Ziel dieses Artikels ist, auf Basis der aktuellen internationalen Empfehlungen die notwendigen Hygienemassnahmen bei Tuberkulose zu beschreiben und nicht notwendige Massnahmen zu benennen.
Prävention in medizinischen Einrichtungen
Die grösste Infektionsgefahr geht von nicht erkannten und/oder nicht behandelten Tuberkulosefällen aus. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen unterliegen dabei einem erhöhten Übertragungsrisiko [5–7]. Mit Beginn der Behandlung sinkt die Ansteckungsfähigkeit rasch. Mit Erkennen eines Tuberkulosefalls können die unten beschriebenen Schutzmassnahmen ergriffen und das Infektionsrisiko stark reduziert werden. Aus diesem Grunde sollten die Massnahmen bereits bei unklaren Fällen bzw. bei Verdachtsfällen auf Tuberkulose Anwendung finden.
Wichtig für die Umsetzung der Hygienemassnahmen ist die Kooperation des Patienten. Daher sollte auf die individuelle Aufklärung besonderer Wert gelegt werden. Der Patient sollte im Kontakt mit weiteren Personen immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Durch diesen wird effektiv die Bildung des Aerosols als infektiöses Agenz verhindert. Darüber hinaus ist eine sogenannte «Hustenetikette» einzuhalten. Das heisst der Patient wird angehalten, niemanden direkt anzuhusten und Mund und Nase ggf. zusätzlich beim Husten durch ein Papiertuch zu überdecken und ggf. ausgehustetes, erregerhaltiges Material in bereitgestellte Abfallbehälter zu entsorgen und sich anschliessend die Hände zu desinfizieren.
Tuberkulose gilt als nicht hochinfektiöse Erkrankung und wird fast ausschliesslich aerogen über die Inhalation kleinster Tröpfchenkerne (Aerosole <5 µm3) übertragen. Die Infektion erfolgt in der Regel aerogen, über kleinste erregerhaltige Tröpfchen des Bronchialsekrets, die vom Erkrankten beim Husten, Niesen, Sprechen oder Singen freigesetzt und von Kontaktpersonen inhaliert werden. Grössere Tröpfchenkerne sedimentieren dagegen rascher und können von der Selbstreinigung der Atemwege eliminiert werden. Ihre Ansteckungsfähigkeit ist daher eher gering [7]. Auf unbelebten Flächen könnte experimentell ein Überleben von Mycobacterium tuberculosis bis zu 4 Monaten nachgewiesen werden [8], dies ist aber eine theoretische Annahme, da die sedimentierten und im Sputum eingetrockneten Erreger kaum relevant aerogen in die Lunge gelangen können [8,9]. Für die Praxis bedeutet dies, dass nur Patienten mit einer Lungentuberkulose, die nennenswerte Erregermengen über das Bronchialsekret aushusten, als ansteckungsfähig gelten. Der Nachweis wird hierbei über Sputum oder Bronchialsekret und den mikroskopischen Direktnachweis, die PCR oder den kulturellen Nachweis geführt. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (KRINKO) stuft daher folgerichtig nur eine ansteckungsfähige, landläufig auch «offen» genannte Lungentuberkulose als infektiös ein. Eine extrapulmonale Tuberkulose kann theoretisch beispielsweise über den Urin oder Eiter weiterverbreitet werden. Dies kommt aber in der Praxis sehr selten vor, die Extrapulmonale Tuberkulose wird daher als nicht ansteckungsfähige oder «geschlossene» Tuberkulose eingestuft [9]. Die folgenden Hygieneempfehlungen gelten somit für eine ansteckungsfähige Lungentuberkulose bzw. im Rahmen der Flächendesinfektion auch für extrapulmonale Tuberkulosen, bei denen eine Streuung von Erregern zu befürchten ist.
Infektionsrisiko
Mit Beginn einer antituberkulösen Therapie sinkt die Erregerausscheidung und damit auch das Infektionsrisiko rasch. Spätesten 3 Wochen nach einer effektiven antituberkulotischen Therapie ist von keiner Infektiosität des Patienten mehr auszugehen. Das Ansprechen der Therapie kann dabei gut am radiologischen Verlauf und Besserung des klinischen Bildes, z.B. einer Gewichtszunahme des Patienten, abgelesen werden [9]. In den Guidelines der WHO [10,11], der amerikanischen CDC [12,13], des deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose [7] und der britischen NICE [14] besteht Konsens, dass medizinisches Personal und Kontaktpersonen zu ansteckungsfähiger Tuberkulose eine Atemschutzmaske tragen sollen. Übereinstimmend werden hier FFP2 bzw. N95 empfohlen. Beide Maskentypen sind durch die aktuelle Corona-Pandemie gut bekannt und müssen hier nicht erläutert werden. Die britischen Empfehlungen geben darüber hinaus für Aerosol-generierende Prozesse, wie die Bronchoskopie, die Empfehlung für FFP3-Masken, während für multiresistente Tuberkulosen, kurz MDR-Tbc, alle Empfehlungen übereinstimmend eine FFP3-Maske fordern. Diese Empfehlung ist insofern bemerkenswert, da die Übertragbarkeit von Mycobacterium tuberculosis nicht von seiner Medikamenten-Resistenz abhängig ist, somit müssten die Schutzmassnahmen unabhängig von der Resistenzlage eigentlich identisch sein. Tatsächlich werden hier die Schutzmassnahmen aber von der Schwere der Folgeerkrankung und der mangelnden Therapierbarkeit einer multiresistenten Tuberkulose abhängig gemacht und der hygienische Schutzanspruch maximiert. Neben der Filterklasse der Masken ist aber wesentlich entscheidend, dass das Personal in dem Umgang mit der Maske geübt ist und dabei das hygienische Auf- und Absetzen beherrscht. Wesentlich ist auch der korrekte Dichtsitz der Maske. Während der Corona-Pandemie beobachtet man gelegentlich Träger(innen), die aufgrund ihrer schmalen Gesichtsform einen hohen Leckagestrom haben, das heisst neben der Maske wird ungefilterte Luft inhaliert. Die Masken sind damit im Wesentlichen wirkungslos. Ein gutsitzender Mund-Nasen-Schutz wäre in diesen Fällen die bessere Wahl. Dass FFP-Masken generell besser als ein Mund-Nasen-Schutz sind, gehört damit zu den hygienischen Mythen.
Für den Tuberkulosepatienten sprechen sich alle internationalen Empfehlungen für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aus, da durch diese Massnahme die bereits oben angesprochene Bildung eines Aerosols und die räumliche Verbreitung effektiv verhindert wird.
Raumlufttechnik
Aktuell hat die Frage der Lüftung von Räumen bzw. der Installation einer Raumlufttechnik wieder eine neue Dynamik entwickelt. Alle oben genannten internationalen Empfehlungen enthalten für Patienten mit einer Lungentuberkulose, in deren Sputum bereits im mikroskopischen Präparat Bakterien nachzuweisen sind, sogenannte «Sputum-positive Patienten», die Prämisse einer Raumlufttechnik mit Unterdruck, soweit sie verfügbar ist. Die wenigsten Kliniken und medizinischen Einrichtungen, in denen ansteckungsfähige Tuberkulosepatienten behandelt werden, dürften über eine derartige Technik verfügen. Daher wird beispielsweise in Deutschland für die Behandlung auch einer multiresistenten Tuberkulose keine raumlufttechnische Anlage (RLTA) vorausgesetzt [9]. Wenn allerdings eine Raumlufttechnik vorhanden ist, muss diese mit negativem Druck gefahren werden, das heisst das Patientenzimmer muss gegenüber der Umgebung im relativen Unterdruck sein, um ein Abströmen der Luft in die Nachbarräume zu verhindern. Eine Schleuse wird im Übrigen in keiner Empfehlung explizit gefordert. Sollte eine Raumlufttechnische Anlage genutzt werden, ist die Luft verständlicherweise direkt nach Aussen zu befördern oder über eine effektive Filterung zurück in das Patientenzimmer. Der wesentliche Effekt einer Raumlufttechnischen Anlage liegt neben der Filterung in einem gesicherten regelmässigen Austausch der Luft. Daher wird bei Fensterlüftung sowohl von der WHO als auch vom DZK eine Luftwechselrate von mindestens 2-fach pro Stunde genannt. Die Fensterlüftung erfolgt idealerweise über gegenüberliegende Fenster, soweit vorhanden. In einer kanadischen Studie konnte gezeigt werden, dass bei einer Luftaustauschrate von weniger als 2-fach pro Stunde das Risiko einer Tuberkulin-Konversion, also einer Infektion des medizinischen Personals, sich verdreifachte [15]. Ein Einhalten dieser Luftaustauschrate ist daher essenziell einzuhalten, wenn keine RLTA vorhanden ist [6].
UV-Bestrahlung wird zunehmend eingesetzt zur Zerstörung von Bakterien-DNA. Hierbei wird typischerweise eine Wellenlänge von 294 nm genutzt. Die Geräte werden entweder direkt in Lüftungskanälen oder als transportable Einrichtungen zur Schlussdesinfektion von Patientenzimmern verwendet [6]. Die UV-Lichtbestrahlung ist dabei als Ergänzung bestehender Massnahmen und nicht als alleinige Massnahme zu verstehen. Es ist allerdings schwierig, den Effekt des UV-Lichtes als Teil eines Massnahmenbündels in Studien zu belegen, weshalb bis heute nur eine geringe Evidenz für den Einsatz besteht und UV-Licht noch keinen Eingang in die oben genannten Empfehlungen aus den USA, Grossbritannien und Deutschland gefunden hat. Diel et al. sehen ihren Wert daher als ergänzende Interventionsmöglichkeit, wenn eine ausreichende Belüftung schwierig umzusetzen ist [6].
Flächendesinfektion
Wie eingangs bereits erwähnt, ist die Flächendesinfektion seit mehr als 100 Jahren in die Hygiene bei Tuberkulose eingeführt. Trotz dieser grossen Popularität und Verbreitung stuft das DZK eine von kontaminierten Flächen ausgehende aerogen Infektionsgefährdung als sehr gering ein, da sedimentierte Partikel praktisch nicht als lungengängige Tröpfchenkerne erneut in die Luft freigesetzt werden [7]. Aus diesem Grunde wird im Krankenhaus keine besondere Desinfektion des Patientenzimmers eines Tuberkulosekranken während des stationären Aufenthaltes propagiert [7,9]. Auf der anderen Seite konnte in experimentellen Untersuchungen gezeigt werden, dass Tuberkuloseerreger über bis zu 4 Monate auf unbelebten Oberflächen vital bleiben [8]. Sowohl die deutschen Empfehlungen des DZK als auch der KRINKO enthalten übereinstimmend eine Desinfektion der Patientenzimmer während des Aufenthaltes des Tuberkulosepatienten, die sich nicht von den übrigen Patientenzimmern unterscheidet [7,9,12,13]. Hintergrund ist hierbei neben der beschriebenen fehlenden Infektionsgefahr durch bereits sedimentierte Mykobakterien die Tatsache, dass schon nach wenigen Minuten eine signifikante Reduktion der Mykobakterienzahl durch die Standarddesinfektionsmittel erzielt wird.
Für Funktionsbereiche fehlt es bisher an einheitlichen Empfehlungen. In Analogie zu den Patientenzimmern und zu anderen multiresistenten Erregern, wie MRSA, ist auch hier davon auszugehen, dass eine Desinfektion der patientennahen und ggf. zusätzlich verschmutzten Flächen ausreichend ist, um eine Weiterverbreitung der Erreger zu verhindern [6,7]. Anders verhält es sich bei der Entlassung des Patienten, wo man eine vollständige Beseitigung aller Mykobakterien anstrebt und gleichzeitig nach Entlassung des Patienten die Möglichkeit hat, längere Einwirkzeiten und höhere Konzentrationen im Zimmer ohne Patientengefährdung zu gewährleisten. Für diesen Fall wird von DZK, KRINKO und CDC eine gezielte Desinfektion mit Mykobakterien-wirksamen Flächendesinfektionsmitteln empfohlen [7,16–18]. Zu beachten ist hierbei die korrekte Einhaltung der Konzentration und der Einwirkzeit der eingesetzten Desinfektionsmittel. Je nach eingesetztem Desinfektionsmittel und gewählter Konzentration kann diese 2 bis 4 Stunden betragen [19]. Eine Raumluftdesinfektion, bei der Flächendesinfektionsmittel in die Raumluft versprüht wird, ist nicht erforderlich [7].
Für die Arztpraxis
Wenn beispielsweise in einer Radiologiepraxis im Rahmen der Röntgenuntersuchung der Verdacht auf das Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose gestellt wird, ist eine Wischdesinfektion der Flächen, mit denen der Patient mutmasslich Kontakt hatte, mit einem Flächendesinfektionsmittel durchzuführen, das idealerweise Tuberkulose-wirksam ist. Sollte dieses nicht zur Hand sein, sollte in jedem Fall mit dem vorhandenen Flächendesinfektionsmittel gearbeitet werden. Nach Antrocknung kann der Raum wieder genutzt werden. Sollte eine sichtbare Kontamination mit erregerhaltigem Material, z.B. Sputum auf dem Fussboden, auftreten, ist dort allerdings eine gezielte Desinfektion mit einem Mykobakterien-wirksamen Flächendesinfektionsmittel durchzuführen [7,16 –18].
Bisher gibt es keine Untersuchungen, die einen direkten Zusammenhang einer manifesten Tuberkuloseerkrankung und einer kontaminierten Fläche gezeigt hat. Kramer stellte bereits 2006 fest, «dass trotz theoretischer langer Überlebensfähigkeit von sedimentierten Erregern diese nicht als relevante Infektionsquelle betrachtet werden können» [8]. Für die teilweise zu beobachtende stundenlange Sperrung von Röntgen- oder Endoskopie-Räumen bis zum Ende der Einwirkzeit der Flächendesinfektionsmittel, nach dem sich dort ein Patient mit Lungentuberkulose(-verdacht) aufgehalten hat, gibt es somit keinen sachlichen Grund. Gleiches gilt besonders für Patienten mit extrapulmonaler Tuberkulose, die als nicht ansteckungsfähig gelten und bei denen in der Regel es nicht zu einer Aerosolbildung und damit nicht zu einer Ansteckung kommt.
Während Atemschutzmasken bei ansteckungsfähiger Lungentuberkulose generell empfohlen werden, ist das Tragen von Schutzkitteln und Einmalhandschuhen differenzierter zu betrachten. Bei Kontakt zu Patienten mit geschlossener Tuberkulose, wenn kein Kontakt mit erregerhaltigem Material, z.B. Wundsekret oder Urin, besteht, kann ebenso auf Einmalhandschuhe und Schutzkittel verzichtet werden, wie auch bei ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, wenn beispielsweise lediglich ein Gespräch mit dem Patienten geführt wird. In diesen Fällen reicht die sogenannte Basishygiene aus, das heisst es wird eine Händedesinfektion vor und nach Patientenkontakt durchgeführt.
Wenn die Gefahr einer Kontamination mit erregerhaltigem Material besteht, beispielsweise bei engem Kontakt zum infektiösen Patienten, bei Bronchoskopien, endotrachealer Absaugung, Sputuminduktion oder ähnlichem, sind Schutzhandschuhe und Schutzkittel zu tragen [7,9]. Schutzkittel sind dabei nicht zu verwechseln mit der Berufskleidung wie z.B. dem Arztkittel. Schutzkittel haben die Aufgabe zu verhindern, dass die Arbeitskleidung mit Mikroorganismen kontaminiert wird und dadurch die Beschäftigten direkt oder andere Patienten indirekt gefährdet werden. Es handelt sich um langärmelige, mindestens flüssigkeitsabweisende Kittel mit Rückenschluss und Abschlussbündchen an den Armen, die entweder desinfizierbar sind oder als Einmalkittel entsorgt werden [9]. Der Schutzkittel wird somit über dem Arztkittel oder statt des Arztkittels getragen. Weder das DZK noch die KRINKO empfehlen interessanterweise das Tragen einer Schutzbrille [7,9]. Hier sollte man bei Bronchoskopien und induziertem Sputum allerdings im Zweifel auf die Schutzbrille zurückgreifen.
Kein Teil der persönlichen Schutzausrüstung bei Tuberkulosepatienten ist die Kopfhaube. Sie dient dem Infektionsschutz des Patienten, beispielsweise bei Operationen, hat aber keinen Stellenwert als Schutzausrüstung für medizinisches Personal im Kontakt mit Tuberkulosepatienten. Eine Übertragung von Tuberkulose über Kopfhaut oder Haare ist in der Fachliteratur nicht zu finden. Gleiches gilt im Übrigen für eine Übertragung über Schuhwerk, sodass auch auf Schuhüberzieher unbedingt verzichtet werden sollte. Diese stellen nur eine unnötige Unfallgefahr, nicht nur beim Versuch, sie im Stehen anzuziehen, dar.
Zusammenfassung und Fazit für die Praxis
Die wichtigste Massnahme, um Ansteckungen durch Tuberkulose zu verhindern, ist die frühzeitige Diagnose einer Tuberkulose. Eine Studie aus den 1990er-Jahren aus den Niederlanden zeigte eine durchschnittliche Verzögerung zwischen erstmaligem Arztkontakt mit typischer Symptomatik und der Diagnosestellung einer Tuberkulose von im Mittel 2,5 Monaten [20]. Diese Zeitdauer dürfte sich nach Erfahrungen der Autoren inzwischen eher verlängert haben. Beim Kontakt mit nicht-ansteckungsfähiger, sogenannter «geschlossener» Tuberkulose genügen in der Regel die Massnahmen der Basis- oder Standardhygiene. Bei einer extrapulmonalen Tuberkulose ist in fast allen Fällen nicht von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen.
Bei einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose ist das Tragen einer FFP2-Maske durch das medizinische Personal erforderlich, der Patient sollte möglichst einen Mund-Nasen-Schutz tragen, um so die Bildung einer Aerosolwolke und die Verbreitung der Aerosole in der Umgebung zu verhindern. Mit dieser Massnahme ist die Infektionsgefahr deutlich minimiert. Ergänzend wird noch für Funktionsbereiche wie Endoskopie und Arztpraxen eine Desinfektion der Kontaktflächen des Patienten empfohlen.
Bei engem Kontakt zum Patienten oder wenn Kontakt mit infektiösem Material zu befürchten ist, sollte das Personal zusätzlich einen Schutzkittel und Einmalhandschuhe tragen. Für die ambulante Praxis ist neben der Standardhygiene zu empfehlen, Patienten mit Verdacht auf eine ansteckungsfähige Tuberkulose, die sich in ambulanter Behandlung oder Diagnostik befinden, zu Beginn oder zum Ende der Sprechstunde einzubestellen, um unnötigen Kontakt mit anderen Patienten zu vermeiden. Gut ist, wenn sie sofort in einem Raum separiert werden können. Der Patient ist zu einer Hustenetikette und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes anzuhalten [9].
Nicht selten kommt es nachträglich zur Diagnose einer Tuberkulose und der Patient hat schon mehrfach beispielsweise wegen einer Gewichtsabnahme oder anhaltendem Husten die Praxis aufgesucht. Wird dann im Rahmen der weiteren Abklärung eine Tuberkulose festgestellt, sind im Nachhinein für die zurückliegenden Praxisaufenthalte in aller Regel keine Desinfektionsmassnahmen erforderlich [9]. Gleiches gilt für den häuslichen Bereich. Auch dort ist das Infektionsrisiko mit Diagnosestellung und dem Einleiten von Isolierungsmassnahmen beendet. Eine umfangreiche Desinfektion des persönlichen Umfeldes kann unterbleiben. Lediglich wenn immunsupprimierte Personen oder kleine Kinder im Haushalt sind, wird eine Flächendesinfektion mit einem Tuberkulose-wirksamen Mittel angeraten.
Take-Home-Messages
- Die wichtigste Massnahme, um Ansteckungen durch Tuberkulose zu verhindern, ist die frühzeitige Diagnose einer Tuberkulose.
- Beim Kontakt mit nicht-ansteckungsfähiger, sogenannter «geschlossener» Tuberkulose genügen in der Regel die Massnahmen der Basis- oder Standardhygiene. Bei einer extrapulmonalen Tuberkulose ist in fast allen Fällen nicht von einer Ansteckungsfähigkeit auszugehen.
- Bei einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose ist das Tragen einer FFP2-Maske durch das medizinische Personal erforderlich, der Patient sollte möglichst einen Mund-Nase-Schutz tragen.
- Eine Tb-Übertragung über kontaminierte Oberflächen ist unwahrscheinlich. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Wischdesinfektion der Kontaktflächen ausreicht und der Raum nach Antrocknung sofort wieder genutzt werden kann.
- Für die ambulante Praxis ist neben der Standardhygiene zu empfehlen, Patienten mit Verdacht auf eine ansteckungsfähige Tuberkulose zu Beginn oder zum Ende der Sprechstunde einzubestellen, um unnötigen Kontakt
- mit anderen Patienten zu vermeiden.
Literatur:
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